Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Türen, Tore, Klappen oder Rollläden, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenem Zustand den Durchtritt von Feuer ( und Rauch ) durch Öffnungen in Wänden oder Decken über eine bestimmte Zeitdauer zu verhindern.

Sofern Feuerschutzabschlüsse aus betrieblichen Gründen während der Arbeitszeit geöffnet bleiben müssen, sind sie mit bauaufsichtlicher zugelassenen Feststellvorrichtungen zu versehen. Die Abschaltung der Haftmagnete der Feststellvorrichtung erfolgt durch Brandmelder, die auf Rauch reagieren und in unmittelbarer Nähe der zu schützenden Öffnung installiert ist.

Die gern genommenen Keile sind verboten und es ist eine Straftat nach dem STGB

§ 145