Im anlagentechnischen Brandschutz sind Sicherheitssysteme festgelegt, die als ortsveränderliche oder ortsfeste Anlagen Brände erkennen, weitermelden, eingrenzen, bekämpfen, die schädlichen Folgen von Bränden verringern oder eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen sollen.

In diesem Bereich gehören Anlagen zur:

- Brandmeldung und Warnung,

- Brandbekämpfung,

- Rauch- und Wärmeableitung und zur

- Sicherstellung eines wirksamen Einsatz der Feuerwehr.

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen ( BMA ) ermöglichen die Erkennung von Bränden in einem sehr frühen Entstehungsstadium, eine schnelle und sichere automatische Weitermeldung an eine hilfeleistende Stelle und gegebenenfalls auch eine genaue Lokalisierung des Brandorts innerhalb einen baulichen Anlage.

Sie können im Brandfall zusätzlich zum Auslösen von Alarmierungseinrichtungen z.B. Lautsprecheranlagen oder Personenrufanlagen ), zur Steuerung von Brandschutzeinrichtungen ( z.B. ortsfeste Löschanlagen ) und anderer Brandfallsteuerungen ( z.B. Abschalten von Maschinen ) genutzt werden.

Bestandteile einer BMA

- den Brandmeldern,

- den Übertragungseinrichtungen,

- der Brandmeldezentrale und

- der Energieversorgung ( und Notstrom in Form von Batterien )