Flucht vor der Bedrohung durch Rauch          Rauchmelder sind Lebensretter, für Ihr sicheres Zuhause!

Wie gefährlich ist Rauch ?

Rauchgas ist tückisch und tödlich: Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen. Häufig entsteht er unbemerkt. In Sekundenschnelle breitet sich Rauch in Ihrer Wohnung aus und wird zur tödlichen Gefahr. Geschieht dies nachts, wachen Sie noch nicht einmal davon auf. Nach zwei Minuten kann eine Rauchvergiftung bereits tödlich sein.Aber auch das Feuer breitet sich schnell aus: in nur 30 Sekunden kann ein Brand außer Kontrolle geraten und in weniger als 5 Minuten kann Ihr Zimmer schon vollständig ausgebrannt sein. Rauchmelder verschaffen Ihnen den lebensrettenden Vorsprung.

So funktionieren Rauchmelder!

Rauchmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. In einer Rauchkammer, die sich im Inneren befindet, werden von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Dringt Rauch ein, werden die Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Dadurch erkennt der Melder den Brandrauch und löst das Warnsignal so lange aus, bis die Kammer wieder rauchfrei ist.

Wie viele Rauchmelder benötigen Sie?
 
Sie sollten auf jeder Etage mindestens einen Rauchmelder an zentraler Stelle anbringen, beispielsweise im Flur. Jeweils ein weiterer Melder gehört in jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie – wenn möglich – in den Keller und auf den Dachboden. Optimalen Schutz bieten zusätzliche Melder im Wohnzimmer und im Arbeitszimmer. Für Küche und Bad gibt es besondere Geräte. Hier können Dämpfe leicht Fehlalarme auslösen. Daher sollten Sie Melder wählen, die sich stumm schalten lassen. Das Alarmsignal eines Rauchmelders sollte überall deutlich gehört werden können. Befestigen Sie ihn grundsätzlich mittig an der Decke eines Raumes.
Was sollte man beim Kauf beachten ?
Gute Geräte finden Sie im Fachhandel sowie in Baumärkten und Warenhäusern. Achten Sie darauf, dass die Melder der europaweiten Norm DIN EN 14604 entsprechen. Wichtig sind dabei folgende Qualitätsmerkmale:

  • optisches bzw. fotoelektrisches Detektionsverfahren,
  • lauter, durchdringender Alarmton (85 dBA in 3 m Entfernung),
  • Testknopf zur Kontrolle der Funktionsbereitschaft.
Bei anspruchsvolleren Ausführungen lassen sich die Rauchmelder über Kabel oder Funk miteinander verbinden und über 230 Volt Netzspannung betreiben. Der Vorteil: Alle Melder schlagen Alarm, sobald auch nur einer von ihnen Rauch erkennt. Es gibt auch spezielle Rauchmelder für Gehörlose. Diese Systeme steuern Blitzleuchten und z. B. einen Vibrationsgeber, der beim Schlafen unter das Kopfkissen gelegt werden kann. Lassen Sie sich beraten.
Rauchmelder regelmäßig testen. Gehen Sie sicher, dass Ihre Rauchmelder im Ernstfall tatsächlich funktionieren. Kontrollieren Sie sie monatlich mit der Prüftaste. Übermalen, verdecken und bekleben Sie sie nicht und stauben Sie die Geräte einmal im Jahr ab. Bei einem guten Rauchmelder finden Sie ausführliche Hinweise zu Montage und Betrieb in der beiliegenden Bedienungsanleitung. Ein besonders wichtiger Hinweis: Verwenden Sie Batterien mit langer Lebensdauer. Ersetzen Sie verbrauchte Batterien unverzüglich.
Auszug aus der HBO § 13 geändert im Juni 2005

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Bauteile und ihre Baustoffe müssen die Mindestanforderungen der in der Anlage 1 enthaltenen Übersicht erfüllen.

Die Verwendung brennbarer Baustoffe ist zulässig, soweit in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

Leichtentflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden; dies gilt nicht für Baustoffe, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind.

Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

Der erste Rettungsweg muss für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen.

Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe, eine Außentreppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein.

Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt.

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Leben und Gesundheit sind für den Bereich des Brandschutzes verschiedene Rechtsgrundlagen und Regelungen festgelegt.

 Anforderung Maßnahmen

 Brände

verhindern

 Verwendung geeigneter Baustoffe

Reduzierung von Brandlasten

Aussprechen von Rauchverboten

Überwachung von Schweiß- und Feuerarbeiten

Unterweisung von Mitarbeitern

 Brandausbreitung

verhindern

 Verwendung geeigneter Bauteile

Schaffung von Brandabschnitten

Einbau von ortsfesten Löschanlagen

Festlegen einer entsprechenden Bauweise

 Brandmeldung

sicherstellen

 Installation von öffentlichen Brandmeldern

Einbau von Brandmeldeanlagen

Unterweisung von Mitarbeitern

 Flucht- und Rettungswege

schaffen

 Sicherstellen des 1. und 2. Rettungsweges

Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen

 Angriffswege und Flächen

für die Feuerwehr

schaffen

 Schaffung von Feuerwehrumfahrten

Schaffung von Aufstellflächen für die Feuerwehr

Einbau eines Feuerwehrschlüsselkasten ( Optional )

Erstellen von Feuerwehrplänen

 Löschmittel

bereitstellen

 Sicherstellen der Löschwasserversorgung

Bereitstellen von geeigneten Sonderlöschmittel

( zum Beispiel Fettbrandlöscher )