Rauchmelder sind Lebensretter, für Ihr sicheres Zuhause!
Wie gefährlich ist Rauch ?
Rauchgas ist tückisch und tödlich: Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen. Häufig entsteht er unbemerkt. In Sekundenschnelle breitet sich Rauch in Ihrer Wohnung aus und wird zur tödlichen Gefahr. Geschieht dies nachts, wachen Sie noch nicht einmal davon auf. Nach zwei Minuten kann eine Rauchvergiftung bereits tödlich sein.Aber auch das Feuer breitet sich schnell aus: in nur 30 Sekunden kann ein Brand außer Kontrolle geraten und in weniger als 5 Minuten kann Ihr Zimmer schon vollständig ausgebrannt sein. Rauchmelder verschaffen Ihnen den lebensrettenden Vorsprung.
So funktionieren Rauchmelder!
Rauchmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. In einer Rauchkammer, die sich im Inneren befindet, werden von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Dringt Rauch ein, werden die Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Dadurch erkennt der Melder den Brandrauch und löst das Warnsignal so lange aus, bis die Kammer wieder rauchfrei ist.
- optisches bzw. fotoelektrisches Detektionsverfahren,
- lauter, durchdringender Alarmton (85 dBA in 3 m Entfernung),
- Testknopf zur Kontrolle der Funktionsbereitschaft.
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Bauteile und ihre Baustoffe müssen die Mindestanforderungen der in der Anlage 1 enthaltenen Übersicht erfüllen.
Die Verwendung brennbarer Baustoffe ist zulässig, soweit in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
Leichtentflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden; dies gilt nicht für Baustoffe, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind.
Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.
Der erste Rettungsweg muss für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen.
Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe, eine Außentreppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein.
Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).
Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt.
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Leben und Gesundheit sind für den Bereich des Brandschutzes verschiedene Rechtsgrundlagen und Regelungen festgelegt.
Brände verhindern Verwendung geeigneter Baustoffe Reduzierung von Brandlasten Aussprechen von Rauchverboten Überwachung von Schweiß- und Feuerarbeiten Unterweisung von Mitarbeitern Brandausbreitung verhindern Verwendung geeigneter Bauteile Schaffung von Brandabschnitten Einbau von ortsfesten Löschanlagen Festlegen einer entsprechenden Bauweise Brandmeldung sicherstellen Installation von öffentlichen Brandmeldern Einbau von Brandmeldeanlagen Unterweisung von Mitarbeitern Flucht- und Rettungswege schaffen Sicherstellen des 1. und 2. Rettungsweges Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen Angriffswege und Flächen für die Feuerwehr schaffen Schaffung von Feuerwehrumfahrten Schaffung von Aufstellflächen für die Feuerwehr Einbau eines Feuerwehrschlüsselkasten ( Optional ) Erstellen von Feuerwehrplänen Löschmittel bereitstellen Sicherstellen der Löschwasserversorgung Bereitstellen von geeigneten Sonderlöschmittel ( zum Beispiel Fettbrandlöscher ) Anforderung Maßnahmen